Auto - Motorrad - Versicherung |
|
Ihre KFZ Versicherung ist Ihnen zu teuer oder
Sie wollen sich ein neues Auto kaufen?
Aus der KFZ-Haftpflichtversicherung können Sie jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres – meistens identisch mit einem Kalenderjahr – aussteigen. Kündigungsfrist: 1 Monat. Wer wechseln will, muss bis Ende November sein Kündigungsschreiben dem Versicherer zukommen lassen (am besten mit Nachweis). Der Versicherungsschutz bleibt bis Ende des Jahres bestehen. Bis dahin müssen Sie allerdings eine neue Police abschließen und den Wechsel der Zulassungsstelle melden. Wer den Stichtag verpasst, muss ein Jahr warten. Es gibt 2 Ausnahmen: Sie verkaufen Ihr Fahrzeug und kaufen sich ein neues, dann können Sie den Neuwagen versichern, bei wem Sie wollen. Oder Sie melden einen Schaden. Auch, wenn die Gesellschaft den Schaden ersetzt, können Sie innerhalb von 4 Wochen kündigen. Wenn Sie mit sofortiger Wirkung aussteigen, verlieren Sie zwar den Schutz sofort, müssen aber die Beiträge bis zum Ende des Versicherungsjahres bezahlen. Deshalb ist es meist günstiger, zum Ende des Jahres zu kündigen. Eine Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 30.11. noch möglich. Zum Beispiel bei einer einjährigen Vertragslaufzeit, die sich nicht am Kalenderjahr orientiert oder wenn Ihnen die Rechnung des Versicherers erst im Dezember oder Januar zugestellt wird. Außerdem führt schon die geringste Tarifänderung zum außerordentlichen Kündigungsrecht. Hier einige Partnerlinks mit online Versicherungsrechner, vergleichen Sie die Konditionen und ermitteln Sie ihre Kosten: |
| |
|
|
| |
||
| |
||
